Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien

 

Blog: Immobilienwissen

Immobilienbewertung unbebauter Grundstücke

In diesem Beitrag geht es um die Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken. Welche Unterschiede beim Entwicklungszustand von unbebauten Grundstücken gibt es?

Bei der Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken unterscheidet der Sachverständige zwischen Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifem Land.

Durch das genaue Studieren von Vergleichspreisen, durch die Einsichtnahme in das örtliche Entwicklungskonzept und der genauen Beobachtung des Marktes, kann sich herausstellen, dass eine Liegenschaft, welche im Grünland liegt, als sogenanntes Bauerwartungsland anzusehen ist. Marktteilnehmer sind durchaus, aufgrund der städtebaulichen Entwicklung rund um ein Grünland, bereit dazu, einen höheren Kaufpreis zu zahlen, wenn sie sich erhoffen können, dass in absehbarer Zeit dieses Grundstück von Grünland in Bauland umgewidmet wird. Eine genaue Definition des Bauerwartungslandes gibt es nicht. Die absehbare Zeit für die erwartete Umwidmung kann allerdings mit maximal 15 Jahren eingeschätzt werden.

Beim Begriff Rohbauland handelt es sich um ein Grundstück, welches bereits in Bauland gewidmet ist, jedoch ist die volle Aufschließung noch nicht durchgeführt worden. Meistens ist Rohbauland noch nicht in einzelne Grundstücke geteilt. Bei der Immobilienbewertung hat der Sachverständige die Anliegerleistungen und Aufschließungskosten vom ortsüblichen Preis abzuziehen. Beim Rohbauland werden ca. 50 bis 75% der Preise für baureifes Land gezahlt.

Als baureifes Land werden Grundstücke bezeichnet, welche bereits voll aufgeschlossen sind und welche über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Zufahrt auf einer befestigten Straße ist möglich
  • Vorgeschriebener Gehsteig ist errichtet
  • Versorgung durch Wasser, Strom etc. ist gesichert
  • Abwasserbeseitigung ist gesichert
  • Aufschließungsvertrag ist gänzlich entrichtet

Sollten Sie eine Immobilienbewertung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für einen Baugrund oder für eine unbebaute Liegenschaft benötigen, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme.