Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien

 

Blog: Immobilienwissen

Der Aufbau eines Verkehrswertgutachtens

In diesem Beitrag gehe ich auf den Aufbau eines Verkehrswertgutachtens ein und stelle dar, wie ein Sachverständiger für Immobilienbewertung sein Bewertungsgutachten erstellt.

Anhang des Immobiliengutachtens soll der Auftraggeber imstande sein, sich ein eigenes Bild über den Verkehrswert des Bewertungsgegenstandes zu machen. Folglich ist es notwendig, die Liegenschaft, also das Grundstück und die Gebäude sowie das Zubehör so genau wie möglich zu beschreiben. Auch Rechte und Pflichten sowie weitere wertbeeinflussende Umstände sind herauszuarbeiten. Bilder sind genauso unerlässlich, wie jene liegenschaftsbezogenen Dokumente, welche man mittlerweile Digital abrufen oder in Archiven ausheben kann.

Ein Gutachten von einem Immobiliensachverständigen sollte es dem Leser ermöglichen, sämtliche Überlegungen, welche sich der Sachverständige gemacht hat, nachzuvollziehen.

Im Wesentlichen besteht ein Gutachten aus zwei Teilen.

Im ersten Schritt wird der sogenannte Befund erstellt. Der Befund dient der Dokumentation des IST-Zustandes. Es sind alle Grundlagen, Wahrnehmungen, objektiv festgestellte Tatsachen sowie Merkmale enthalten. Ein Befund muss objektiv und wahr sein. Ein Befund darf demnach nie die subjektive Folgerungen des Sachverständigen für Immobilienbewertung enthalten. Die persönliche Besichtigung des Bewertungsgegenstandes ist für den Immobilienbewerter Pflicht.

Im zweiten Schritt folgt die Bewertung, in welchem die Bestellungen des Befundes fachkundig bewertet werden. Zwar stellt jede Bewertung eine subjektive Ansichtsäußerung des Sachverständigen für Immobilienbewertung dar, diese sollte allerdings bestmöglich nach objektiven Gesichtspunkten geschehen. Die Immobilienbewertung soll nachvollziehbar und für den Leser klar sowie schlüssig sein. Als Ergebnis der Liegenschaftsbewertung wird der Verkehrswert festgestellt, welcher realitätsbezogen ausfallen soll.